Bekanntmachung

über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-)

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 11.10.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 49) im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Solarpark Gambach“

beschlossen, das wie folgt umgrenzt ist:

 

im Norden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 64 und 73 der Gemarkung Gambach
im Osten: durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 79, Gemarkung Gambach
im Süden: durch die öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 62 und 57 der Gemarkung Gambach sowie durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 75 der Gemarkung Gambach
im Westen: durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 68, Gemarkung Gambach, der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 63, Gemarkung Gambach sowie der Kreisstraße PAF 21 (Fl.Nr. 179, Gemarkung Gambach)

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Eingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 11.10.2023 gebilligt. Das Bebauungsplanverfahren sowie die hierzu erforderliche 12. Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):

Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) sowie Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit vom

24. November 2023 bis 29. Dezember 2023

im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.

Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 10 (Bauamt). Es besteht hierbei die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1   Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_BPL-Planzeichnung (Stand § 3 4 Abs. 1 BauGB)
BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_VEPL (Stand § 3 4 Abs. 1 BauGB)
BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_Begründung mit UB (Stand § 3 4 Abs. 1 BauGB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Bekannt. Aufstellungsbeschluss + Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1_Lageplan
BPL Nr. 49 Solarpark Gambach_saP (Stand § 3 4 Abs. 1 BauGB)