Bekanntmachung
über den Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB -)
Der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach hat am 11.10.2023 die
12. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft ausschließlich die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach.
Die Grundstücke Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung Gambach sind bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit entsprechender Eingrünung (Ausgleichsfläche) dargestellt werden.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf mit Begründung und Umweltbereich wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 11.10.2023 gebilligt. Die Flächennutzungsplan-Änderung wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 49 „Solarpark Gambach“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):
Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
24. November 2023 bis 29. Dezember 2023
im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.
Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 – 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 6 (frei zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 10 (Bauamt). Es besteht hierbei die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bekannt. Änderungsbeschluss + Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1_Lageplan
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
12. FNP-Änderung_Begründung mit Umweltbericht (Stand § 3 § 4 Abs. 1 BauGB)
12. FNP-Änderung_FNP-Planentwurf (Stand § 3 § 4 Abs. 1 BauGB)