Überhängende Äste, Sträucher und Hecken können Fußgänger und Radfahrer an Geh- und Radwegen in Rohrbach beeinträchtigen. Teilweise verdecken die Überwuchse auch Verkehrsschilder und Einmündungsbereiche und können somit von Verkehrsteilnehmenden schlecht eingesehen werden.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in Gärten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder zu beseitigen. Ab 1. Oktober jedes Jahres ist dies aber wieder erlaubt. Daher bittet die Gemeinde Rohrbach alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken ab dem 1. Oktober 2023 zurückzuschneiden. Nach dem Straßen- und Wegegesetz wäre die Verwaltung notfalls sogar berechtigt, überhängende Äste entfernen zu lassen – und zwar auf Kosten des jeweiligen Grundstückseigentümers.

Im Sinne guter Nachbarschaft sollten Gartenbesitzer übrigens nicht nur zum öffentlichen Straßenraum hin, sondern auch zu Nachbargrundstücken alle überhängenden Äste und wuchernden Hecken zurückschneiden. Bitte beachten Sie auch, dass Verstöße gegen diese gesetzlichen Verpflichtungen für den Grundstückseigentümer bei Unfällen zu Regressforderungen führen können.