Die Gemeinde beabsichtigt den Verkauf von 13 Parzellen im Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt. Die Veräußerung erfolgt dabei gemäß den „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken“ (Vergaberichtlinien zum gemeindlichen Baulandmodell). Die restlichen Grundstücke werden zu einem anderen Zeitpunkt abgegeben.
Der Gemeinderat legte hierzu folgende Verkaufsmodalitäten fest:
a) Verkauf der Fl.Nrn. 2108 (334 m²), 2109 (369 m²), 2111 (389 m²), 2112 (405 m²), 2122 (535 m²), 2124 (578 m²), 2126 (565 m²), 2153 (584 m²), 2163 (586 m²), 2169 (589 m²), 2173 (672 m²), 2174 (545 m²) und 2178 (532 m²), je Gemarkung Rohrbach – siehe Lageplan (grün)
b) Verkaufspreis: 325,00 €/m² zzgl.
• Erstattung der Kosten aus dem Erschließungsvertrag in Höhe von 178,25 €/m²
• Nebenkosten (Notar- und Grunderwerbskosten)
c) Die Bewerbung ist ausschließlich unter Beachtung der Antragsvoraussetzungen gemäß den gemeindlichen Vergaberichtlinien (Einkommens- und Vermögensobergrenze, Volljährigkeit) möglich.
d) Die Fl.Nrn. 2108 und 2109, je Gemarkung Rohrbach sowie die Fl.Nrn. 2111 und 2112, je Gemarkung Rohrbach sind mit einem Doppelhaus zu bebauen. Die Vergabe der Parzellen erfolgt dabei getrennt (je Doppelhaushälfte).
e) Verkauf mit Bauzwang (bezugsfertige Errichtung eines Wohngebäudes innerhalb von 4 Jahren nach notarieller Beurkundung) und Pflicht zur Eigennutzung (Hauptwohnsitz für 10 Jahre ab Bezug)
f) Beachtung der sonstigen Bestimmungen der gemeindlichen Vergaberichtlinien
g) Bebauung und Nutzung der Grundstücke gemäß den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ samt Anlagen
Die Bewerbung für ein Baugrundstück kann ausschließlich schriftlich mittels dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen im Zeitraum vom
24.04.2023 bis einschließlich 23.05.2023
erfolgen. Es kann sich hierbei auf ein oder mehrere Baugrundstücke (mit Nennung einer Prioritätenreihenfolge) beworben werden, wobei jeder Bewerber nur maximal ein Grundstück zugeteilt bekommt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt dabei im Punktesystem nach Maßgabe der Vergaberichtlinien durch den Gemeinderat.
Die Schlussvermessung des Baugebiets Schelmengrund, 2. Bauabschnitt ist noch nicht erfolgt. Im Zuge der noch ausstehenden Abmarkung in der Örtlichkeit werden die Plankoordinaten dem Straßenausbau angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass es hierdurch zu Abweichungen von den oben angegebenen Grundstücksgrößen kommen kann. In diesem Fall muss der Verkaufspreis und die Erstattung der Kosten aus dem Erschließungsvertrag für die jeweilige Flächendifferenz nachbezahlt werden bzw. werden diese erstattet.
Informationen zu den Kosten aus dem Erschließungsvertrag finden Sie auf der gemeindlichen Webseite.
Die Vergaberichtlinien einschließlich des Bewerbungsbogens sind auf der gemeindlichen Webseite www.rohrbach-ilm.de (Startseite und unter „News“) online gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne per Post zu. Bitte wenden Sie sich hierzu bzw. bei Fragen an die Kämmerei, Frau Holzmayr (Tel. 08442 9670-19 oder kaemmerei@rohrbach-ilm.de). Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ samt Anlagen kann ebenfalls auf der gemeindlichen Webseite eingesehen werden (https://www.rohrbach-ilm.de/wirtschaft/bauleitplaene/).
Die Bebauung der Grundstücke ist nach Fertigstellung der Straßenbauarbeiten (voraussichtlich Sommer/Herbst 2023 – vorbehaltlich insbesondere von witterungsbedingten Verzögerungen) möglich.
Downloads:
Lageplan Grundstücksverkäufe
Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken
Bewerbungsbogen
Unterlagen zur Bewerbung BLM
Information über die Kosten aus dem Erschließungsvertrag BG Schelmengrund, 2. BA
Bodengutachten BG Schelmengrund, 2. BA