Bekanntmachung über die Änderung eines Bebauungsplanes (§ 13 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch -BauGB-)
sowie über die Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat hat am 08.02.2023 die
- Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. BA“
beschlossen.
Die Bebauungsplan-Änderung betrifft den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“. Mit der gegenständlichen Änderung sollen redaktionelle Modifizierungen bei den textlichen Festsetzungen bezüglich der Tiefgaragenpflicht und der Größe von Regenwasserzisternen (Rückhaltevolumen) bei Mehrfamilienhäuser sowie bei den planzeichnerischen Hinweisen / nachrichtlichen Übernahmen bezüglich der Flächen für die Versorgungsanlagen (Standort Trafostation) vorgenommen werden.
Der Bebauungsplan-Änderungsentwurf wurde von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitet und vom Gemeinderat in der Sitzung vom 08.02.2023 gebilligt.
Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom
- Februar 2023 bis 27. März 2023
im Rathaus, Hofmarkstr. 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 10, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Sämtliche Planunterlagen können zudem während des Auslegungszeitraumes im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/news/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden (§ 4a Abs. 4 BauGB).
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.
Die Änderung des Bebauungsplanes soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Downloads:
ENTWURF_BPL Nr. 42 Schelmengrund – 2. BA_1. Änderung_Festsetzungen (Stand § 3 Abs. 2 u. §
ENTWURF_BPL Nr. 42 Schelmengrund – 2. BA_1. Änderung_Begründung (Stand § 3 Abs. 2 u. § 4 A
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren