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Widerspruch zu Internetdienst "Google Street View"
Großansicht in neuem Fenster: Google Street View Symbol

Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH

 

Wie allseits bekannt ist, führt die Firma Google Germany GmbH seit einiger Zeit bundesweit 360°-Bildaufnahmen von Straßen und privaten Grundstücken, Häusern, Kraftfahrzeugen und nicht zuletzt von Personen durch und veröffentlicht das gewonnene Bildmaterial im Internet unter dem Dienst „Google Street View".

 

Informationen von Google, wo Aufnahmen für Google Street View gemacht werden, finden Sie unter 

 

http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9.

 

Die Firma Google hat sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland im Jahr 2009 gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet, die noch vor der Veröffentlichung des Bildmaterials umgesetzt werden sollen. Die einzelnen Zusagen sind unter http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusage.html veröffentlicht. Unter anderem ist vorgesehen, dass Google Gesichter und KFZ-Kennzeichen von sich aus, also auch ohne Widerspruch der Betroffenen, unkenntlich machen wird.

 

Darüberhinaus hat jeder das Recht und die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.

 

Widersprüche sind per E-Mail zu richten an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an „Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg". Ein entsprechendes Muster-Widerspruchsschreiben steht zum Download bereit.
Es wird empfohlen zur Beweissicherung, die Korrespondenz für die eigene Akte auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen.

 

In dem Widerspruch sollten konkret die Gebäude bzw. Grundstücke, Fahrzeuge etc. (möglichst mit Adresse) benannt werden, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Im Einzelfall, z.B. zur Vermeidung von Missbrauch, ist es zulässig, dass die Berechtigung für den Widerspruch durch Google Germany GmbH geprüft wird.

 

Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen, z.B. der Nennung von Gesetzesnormen, abhängig. Unerheblich ist auch, ob der Widerspruch elektronisch oder schriftlich eingereicht wird. Google hat zugesagt, alle Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) umzusetzen.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Anbringung eines entsprechenden "Widerspruchs-Plakates", welches ebenfalls zum Download bereit gehalten wird. Das Plakat darf nicht so angebracht werden, dass es Auswirkungen auf den Verkehr haben kann. Das Plakat stellt  einen Widerspruch gegenüber Google dar, verbunden mit der Aufforderung, Bilder dieses Grundstücks bzw. dieser Wohnung nicht im Internet zu veröffentlichen. Da Google 360-Grad Panoramabilder erstellt, sollte das Plakat - auch zwecks eindeutiger Zuordnung zu einem Grundstück bzw. einer Wohnung - parallel zum Straßenverlauf aufgestellt werden. So wird es bei einem Blick auf das Grundstück voll erfasst; zugleich können Verkehrsteilnehmer nicht irritiert werden. Generell darf das Plakat nicht so angebracht werden, dass es negative Auswirkungen auf den Verkehr haben kann.

 

Die Gemeinde Rohrbach selbst nimmt keine Widersprüche für die Google Germany GmbH entgegen. Die direkte Wahrnehmung des Widerspruchrechtes obliegt jedem/r Einzelnen selbst!

 

Zur weiteren Bearbeitung der Widersprüche teilt Google auf der Internetseite http://maps.google.de/help/maps/streetview/privacy.html mit, dass derzeit eine Online-Funktion entwickelt werde, mit deren Hilfe die unkenntlich zu machenden Anwesen genau identifiziert werden können. Die Identifizierung des Widerspruchgegenstands allein anhand der Adresse des Betroffenen sei technisch nicht möglich. Google versichert, dass die Funktion rechtzeitig vor der Veröffentlichung des Bildmaterials aus Deutschland zur Verfügung stehen werde und Widersprüche auch schon vorher entgegengenommen würden. Sobald die Funktion zur genauen Identifizierung des Widerspruchsobjekts bereit steht, würden die Betroffenen eine Nachricht mit einer genauen Gebrauchsanleitung erhalten.

 

Weiter Informationen zum Thema "Google Street View" finden Sie auch auf der Internetseite des IT-Beauftragten der Bayer. Saatsregierung unter http://www.cio.bayern.de/internet/cio/4/20158/index.htm.

 

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