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Baugebiet Schelmengrund - 1. Bauabschnitt
Großansicht in neuem Fenster: Bild Baugebiet Schelmengrund

Verkauf  von Bauland im Einheimischenmodell

 

In Rohrbach wird derzeit das neue Baugebiet „Schelmengrund - 1. Bauabschnitt" erschlossen. Die Erschließungsarbeiten werden voraussichtlich Mitte September 2010 beendet sein, so dass ab diesem Zeitpunkt mit der Bebauung begonnen werden kann.

 

Die Gemeinde Rohrbach hat einige Grundstücke in diesem Baugebiet, die nach den Kriterien des „Einheimischenmodells" grundsätzlich als verbilligtes Bauland zum Kauf angeboten werden.

 

Die Preise im Einheimischenmodell (jeweils ohne Erschließungskosten):


a)  Einzelhaus:    100,00 EUR/m²

b)  Einzel-/Doppelhaus- und reine Doppelhausbebauung:    115,00 EUR/m²

 

Die Erschließungskosten werden ca. 60,00 EUR/m² betragen.

 

 

Kriterien des Einheimischenmodells:

 

Der Verkauf des verbilligten Baulands erfolgt nach den Vergabekriterien der Gemeinde Rohrbach. Nach diesen Kriterien soll insbesondere den jungen ortsansässigen Familien verbilligtes Bauland zur Verfügung gestellt werden. Der antragsberechtigte Personenkreis ist folgendermaßen festgelegt:

 

1. Ortsansässige, die bei Antragstellung seit fünf Jahren ununterbrochen ihren gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rohrbach haben und Antragsteller, die innerhalb der letzten fünf Jahre aus dem Ge-meindegebiet weggezogen sind, aber bis zu diesem Zeitpunkt ihren gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz mindestens 5 Jahre im Gemeindegebiet inne hatten.

 

2. Antragsberechtigt sind nur Familien mit kindergeldberechtigten Kindern, wenn Sie zusammen mit diesen Kindern wohnen. Als Familie gelten auch alleinstehende Antragsteller mit kindergeldberechtigten Kind(ern) oder eingetragene Lebenspartnerschaften mit kindergeldberechtigten Kindern, wenn Sie zusammen mit diesen Kindern wohnen. Einzelpersonen können nach Beschluss des Gemeinderats berücksichtigt werden.

 

3. Arbeitnehmer und Selbständige, die seit fünf Jahren in der Gemeinde Rohrbach ihrem Hauptberuf nachgehen, werden dem Personenkreis nach Nr. 1.1 gleichgestellt.

 

4. Antragsberechtigt sind nur Personen, die bisher noch kein Haus, keinen Bauplatz und keine Eigentumswohnung mit einer Größe von über 120 qm oder aber mehrere Eigentumswohnungen, egal welcher Größe, im Eigentum haben.

 

Darüber hinaus gelten noch weitere Vergabebedingungen. Die Prüfung der Antragsvoraussetzungen und die Baulandvergabe erfolgt mittels eines Bewerbungsverfahrens. Hierzu haben alle antragsberechtigten Personen (s. oben Ziffern 1 - 4) einen Fragebogen auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung zu schicken. Den Fragebogen und den Text der Vergaberichtlinien finden Sie am Ende dieses Artikels zum Download angefügt.

Weiter zum Download angefügt sind ein Grundstücksplan, in dem die Gemeindegrundstücke farbig gekennzeichnet sind, sowie der einschlägige Bebauungsplan „Schelmengrund - 1. Bauabschnitt"  mit Geländeschnitten und Bodengutachten.

Auf Wunsch senden wir die Unterlagen auch gerne zu (Frau Kosikowski, Tel. 0 84 42/ 96 70 27). Die Unterlagen können aber auch in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden (Zimmer 9, 10 und 11).

 

Für Rückfragen steht ihnen 1. Bürgermeister Dieter Huber (Tel. 0 84 42/ 96 70 27) oder Herr Kremer (Tel. 0 84 42/ 96 70 15) gerne zur Verfügung.

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