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Im Ortsteil Fahlenbach wurde in den Jahren 2007/2008 das Baugebiet "Etzwiesen III" erschlossen. Die Gemeinde Rohrbach selbst hatte ursprünglich ca. 11.500 m² Bauland in diesem Baugebiet. Mittlerweile befindet sich nur noch ein Bauplatz mit 486 m² im Eigentum der Gemeinde. Die Preise: a) Einzelhaus im Einheimischenmodell ( ohne Erschließungskosten) 80,00 Euro/m² b) freier Verkauf - Einzelhaus (ohne Erschließungskosten) 110,00 Euro/m² - Doppelhaus (ohne Erschließungskosten) 125,00 Euro/m² a) Verbilligtes Bauland im Einheimischenmodell Der Verkauf des verbilligten Baulands erfolgt nach den Vergabekriterien der Gemeinde Rohrbach. Nach diesen Kriterien sollen insbesondere den jungen ortsansässigen Familien verbilligtes Bauland zur Verfügung gestellt werden. Der antragsberechtigte Personenkreis ist folgendermaßen festgelegt: 1. Ortsansässige, die bei Antragstellung seit fünf Jahren ununterbrochen ihren gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rohrbach haben und Antragsteller, die innerhalb der letzten fünf Jahre aus dem Gemeindegebiet weggezogen sind, aber bis zu diesem Zeitpunkt ihren gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz mindestens 5 Jahre im Gemeindegebiet inne hatten. 2. Antragsberechtigt sind nur Familien mit kindergeldberechtigten Kindern, wenn Sie zusammen mit diesen Kindern wohnen. Als Familie gelten auch alleinstehende Antragsteller mit kindergeldberechtigten Kind(ern) oder eingetragene Lebenspartnerschaften mit kindergeldberechtigten Kindern, wenn Sie zusammen mit diesen Kindern wohnen. Einzelpersonen können nach Beschluss des Gemeinderats berücksichtigt werden. 3. Arbeitnehmer und Selbständige, die seit fünf Jahren in der Gemeinde Rohrbach ihrem Hauptberuf nachgehen, werden dem Personenkreis nach Nr. 1.1 gleichgestellt. 4. Antragsberechtigt sind nur Personen, die bisher noch kein Haus, keinen Bauplatz und keine Eigentumswohnung mit einer Größe von über 120 qm oder aber mehrere Eigentumswohnungen, egal welcher Größe, zum Eigentum besitzen. Darüber hinaus gelten noch weitere Vergabebedingungen. Die Prüfung der Antragsvoraussetzungen und die Baulandvergabe erfolgt mittels eines Bewerbungsverfahrens. Hierzu haben alle antragsberechtigten Personen (s. oben Ziffern 1 - 4) einen Fragebogen (siehe unten PDF-Datei) auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung zu schicken. Den Fragebogen und den Text der Vergaberichtlinien finden sie unten beigefügt als pdf-Datei. Ein Grundstücksplan (siehe unten pdf-Datei), in dem die Gemeindegrundstücke farbig gekennzeichnet sind, sowie der Bebauungsplan (siehe unten pdf-Datei) für „Etzwiesen III" sind ebenfalls in der Gemeinde-Homepage hinterlegt. (Hinweis: Die blau gekennzeichneten Grundstücke werden nicht im Einheimischenmodell verkauft, diese stehen nur im freien Verkauf zur Verfügung). Sämtliche Unterlagen können heruntergeladen werden. Auf Wunsch senden wir die Unterlagen gerne zu (Frau Kosikowski, Tel. 08442/ 96 70 27). Die Unterlagen können aber auch in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden (Zimmer 9, 10 und 11). Für Rückfragen steht ihnen 1. Bürgermeister Dieter Huber (Tel. 08442/ 96 70 27) oder Herr Kremer (Tel. 08442/ 96 70 15) gerne zur Verfügung. b) Bauland im freien Verkauf Interessenten für Bauplätze im freien Verkauf melden sich bitte bei 1. Bürgermeister Dieter Huber bzw. vereinbaren einen Gesprächstermin unter der Telefonnummer 08442/ 96 70 -27 (Frau Kosikowski).
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